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Das digitale Erbe: Webseiten

     
                   
  Das zweite Leben im Internet                
                   
  Nicht nur Unternehmen oder Organisationen präsentieren sich im Internet. Jede Privatperson kann eine eigene Webseite ins Netz stellen. Manche führen eine Art digitales Tagebuch (Blog) über ihr Hobby oder Interessensgebiet, andere stellen ihr berufliches Profil online, um Arbeit zu finden oder stellen Familienfotos und -Videos ins Internet, um Freunde und Kontakte zu finden. Nirgendwo geht das leichter und schneller als im Internet.                
                   
  Webseiten und Blogs                
                   
  Wer für seine Webseite eine eigene Internet-Adresse (=Domäne) und Speicherplatz reserviert, hat dafür einen Vertrag online abgeschlossen. In den  meisten Fällen gibt es dazu kein Dokument aus Papier, das die Erben an diesen Besitz erinnern könnte. Vor einer Kündigung gehört der Wert der Domäne geprüft. Gute, weil aussagekräftige Domänennamen sind gesucht und können für gutes Geld verkauft werden.                 
  Hinterbliebene können die Verträge für die Domäne und/oder den Speicherplatz entweder kündigen oder übernehmen und die Webseite zu einer Gedenkseite umgestalten lassen. Die ursprünglichen Inhalte können vor der Kündigung oder Umgestaltung gesichert werden.                
                   
  Provider und große Webportale stellen kostenlos Speicherplatz und einfachste Mittel zur Verfügung, wenn jemand eine einfache Webseite ohne eigene Internetadresse ins Netz stellen will. Bei dieser Webseiten-Variante gibt es keine finanziellen und vertraglichen Verpflichtungen. Der Auftritt selbst und die darin veröffentlichten persönlichen Daten bleiben jedoch öffentlich zugänglich im Internet, wenn niemand ihre Entfernung verlangt.              
               
  Überlegungen für die Hinterbliebenen:
   
  Die Existenz von Webseiten und Blogs sollte ermittelt werden. Gibt es dabei  Verpflichtungen und Verträge, und wenn ja, mit welchen Anbietern? Wenn die verstorbene Person eine kommerzielle Webseite betrieben hat, stimmt die  Anbieterkennung nicht mehr. Sollte eine persönliche Webseite gelöscht oder lieber als Gedenkseite weitergeführt werden?
   
 
         
 
   
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